Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Inhaber: Thomas Nieuwenhuis

 

Fachbereich: A3-Kraftfahrerdienstleistungen

Alle Leistungen und Angebote unsererseits erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Bedingungen.Diese sind Bestandteil aller Verträge,die wir mit unseren Vertragspartnern(nachfolgend auch Auftraggeber genannt)über die von uns angebotenen Leistungen schließen.

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen des Fachbereichs A3-Kraftfahrerdienstleistungen egal ob die Leistungen durch eigenes oder beauftragtes Personal(nachfolgend Chauffeur oder Fahrer genannt) durchgeführt wird.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung,auch wenn wir ihrer Geltung nicht im Einzelfall widersprechen.

1. Bei der  Durchführung von Fahraufträgen gelten für unsere Fahrer die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung StVO und die Straßenverkehrszulassungsordnung  StVZO.

2. Der Auftraggeber ist unseren Fahrern gegenüber nicht direkt,sondern nur Auftragsgebunden weisungsberechtigt.Daneben sind vom Auftraggeber,die Vorgaben zu den Lenk-und Ruhezeiten aus der Verordnung (EWG) Nr.3820/85 bzw. ab April2007 der Verordnung (EG) Nr.561/2006 sowie dem Fahrpersonalgesetz (FPersG)und der Fahrpersonalverordnung(FPersV) zu beachten und verpflichtet für deren Einhaltung eigenverantwortlich Sorgen zu tragen.

So darf beispielweise nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.561/2006 die wöchentliche Lenkzeit 56 Stunden nicht überschreiten.

3. Der Auftraggeber hat der Firma Thomas Nieuwenhuis bei Auftragserteilung die Notwendigkeit bestimmter Qualifikationen des benötigten Fahrers sowie etwaige Besonderheiten mitzuteilen und benötigte Sonderkleidung zu stellen.

4. Fahrten, die nicht am mit dem Auftraggeber vereinbarten Treffpunkt beginnen,gelten als angetreten,wenn der Fahrer die Anreise zum vereinbarten Treffpunkt begonnen hat.

Wird ein solcher Auftrag während der Anreise storniert,werden dem Auftraggeber die anfallenden An-und Abreise-sowie anfallende Hotelkosten in Rechnung gestellt.

5. Der Auftraggeber versichert durch Auftragerteilung den verkehrsicheren Zustand des Fahrzeuges.

Bei erkennbaren Mängeln der Verkehrssicherheit(zb. abgefahrene Reifen) vor Fahrantritt kann der Chauffeur die Übernahme des Fahrzeuges verweigern.Bei während der Fahrt auftretene Mängel(zb.Bremsversagen)kann der Fahrer die Fahrt jederzeit abbrechen.

In allen Fällen gilt die Fahrt als durchgeführt.

Bei nicht erkennbaren Mängeln(zb.fehlende Genehmigungen,fehlender oder unzureichender Versicherungsschutz)haftet der Auftraggeber in Höhe der durch Polizei/Zoll/BAG verhängten Geldbuße sowie zusätzlich mit jeweils €500,-pro im Verkehrszentralregister verhängtem Punkt.Desweiteren sind evtl. anfallende Anwalts-und Gerichtskosten zu erstatten.

6. Unsere Haftung auf Schadenersatz,gleich aus welchem Rechtsgrund,beschränkt sich auf grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzung des Fahrers.Der Auftraggeber versichert das die Fahrzeuge ordnungsgemäß Haftpflicht-und Vollkasko versichert sind.

Die Haftung der Firma Thomas Nieuwenhuis durch Unfall,Fracht,Waren und sonstige Schäden sind von der Haftung gänzlich ausgeschlossen,und sind das Risiko des Auftraggebers. Die Haftung der Firma Thomas Nieuwenhuis beschränkt sich bei nachweislich ,grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf die jeweilige Selbstbeteiligung,jedoch  im Höchstfall auf maximal €1000,- inclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Ausfall des Fahrers aus wichtigen Grund zB. Krankheit,Unfall etc ist die Firma Thomas Nieuwenhuis nicht verpflichtet Ersatz zu beschaffen.

Schadenersatzansprüche sind insoweit gänzlich ausgeschlossen. 

7. Fest gebuchte Termine werden in jedem Fall voll berechnet,unabhängig von der Dauer des Einsatzes

8. Stornierungen werde nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.Stornierungen bis 48 Stunden vor der vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt werden pauschal mit €125,- berechnet.Bei Stornierungen bis 24 Stunden vor Antritt der Fahrt fallen 50% des Fahrtpreises für den gebuchten Zeitraum an.Bei Stornierungen bis 12 Stunden vor Fahrtantritt fallen 80% des Fahrtpreises für den gebuchten Zeitraum an.

Bei späteren Stornierungen oder Nichtantritt der Fahrt werden 100% des Fahrtpreises berechnet.Bei kompletten Monatsbuchungen werden maximal 2 Tage pro Monat als Ausfallzeit durch Tourausfall dem Kunden Gutgeschrieben und erstattet.

Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlung von Daten durch den Kunden übernimmt die Firma Thomas Nieuwenhuis gegenüber dem Kunden keine Haftung.

9. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen,die der Firma Thomas Nieuwenhuis die Sicherstellung der Ausführung wesentlich erschweren oder Unmöglich machen(Unwetter,Streik,behördliche Anordnungen,plötzliche Erkrankungen etc.)hat die Firma Thomas Nieuwenhuis auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

10. Alle Beanstandungen bezüglich der Ausführung des Fahrauftrages sind unverzüglich nach Erkennen des Mangels noch während der Ausübung telefonisch und schriftlich uns anzuzeigen.

Alle anderen Beanstandungen sind sofort nach Feststellung,spätestens jedoch 3 Wochen nach Entstehen schriftlich mitzuteilen.Spätere Reklamationen sind in jedem fall ausgeschlossen,es sei denn,sie waren innerhalb der Frist nachweislich nicht erkennbar.

Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Beanstandungen ist eine etwaige Haftung von der Firma Thomas Nieuwenhuis auf Nachbesserung als solche unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, namentlich solcher auf Schadenersatz,beschränkt. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB,unterliegt er der Rügepflicht gem.§377 HGB.Wenn sich ein Mangel in der Leistung oder Zuverlässigkeit zeigt,muss dieser der Firma Thomas Nieuwenhuis unverzüglich angezeigt werden.Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Thomas Nieuwenhuis stehen nur den unmittelbaren Vertragspartnern zu und sind nicht abtretbar.

11. Die Höhe der Vergütung für durchgeführte Fahrten richtet sich ausschließlich nach den zwischen dem Auftraggeber und der Firma Thomas Nieuwenhuis vereinbarten Entgelten und nicht nach der effektiven Dienstleistungszeit.Sollte nichts anderes vereinbart sein und das Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen  nicht innerhalb der Tageslenkzeit/Schichtzeit oder Ruhezeit nicht an den Ausgangsort zurückkehren können,ist zusätzlich eine weitere Tagespauschale sowie eine Pauschale Übernachtungsgebühr von €75,-zur Zahlung fällig.

Tagespauschalen sind pro angefangenen Kalendertag zu zahlen.

12. Die Zuschläge für Samstags-,Sonntags,-und Feiertagsarbeit werden wie folgt in Rechnung gestellt.Samstagsarbeit 25%,Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit 50%

13. Alle von der Firma Thomas Nieuwenhuis gespeicherten Kundendaten und Informationen unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt.Die Firma Thomas Nieuwenhuis verpflichtet sich ,Kundendaten und Informationen nur an Stellen weiterzugeben,denen gegenüber eine rechtliche Verpflichtung auf Grund geltener Gesetze und Verordnungen besteht(Bundesamt für Finanzen)

14. Die Preise gelten für den in Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr-oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind -soweit nicht anders vereinbart beziehungsweise in Rechnungen vorgesehen-innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu zahlen.Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns.Schecks gelten erst nach nach Einlösung als Zahlung.Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht,sind die ausstehenden Beträge ab dem Tage der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen.Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleibt unberührt.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggeberswird unter Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig,soweit die Gegenansprüche unbestrittenoder Rechtskräftig festgestellt sind.Wenn der Firma Thomas Nieuwenhuis Umstände bekannt werden,die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen,insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird,Zahlungen eingestellt werden oder andere Umstände bekannt werden,die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen,so ist die Firma Thomas Nieuwenhuis berechtigt,die gesamte Restschuld geltend zu machen.Die Firma Thomas Nieuwenhuis ist in diesem Fall außerdem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Das ändern der Rechnungen ist ausdrücklich untersagt.Es ist ebenfalls untersagt Rechnungen mit anderen Rechnungen zu verrechnen.Eventuell schriftlich vereinbarte Selbstbeteiligungen,treten erst mit dem Regulierungsnachweis,des tatsächlich entstandenen Schaden,sowie mit dem Nachweis durch Reparaturrechnungen und Versicherungsregulierungen in Kraft und werden so dann in Rechnung gestellt und anschliessend durch die Firma Thomas Nieuwenhuis zur Erstattung fällig.

Fehlerhafte Rechnungen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt werden.

15. Dem Auftraggebern ist es untersagt Mitarbeiter der Firma Thomas Nieuwenhuis oder Unternehmer die für die Firma Thomas Nieuwenhuis tätig sind oder waren abzuwerben und für eigene Zwecke einzusetzen.Sollte dies dennoch vertragswidriger Weise der Fall sein,wird eine Vertragsstrafe von €5000,- zur Zahlung fällig

Jede Zuwiderhandlung wird-unter Ausschluss des Vorsetzungszusammenhang-als gesonderte Tat angesehen.Sonstige Einsprüche einschließlich des Unterlassungsanspruchs sowie etwaiger Schadenersatzansprüche,auf die jedoch die Vertragsstrafe angerechnet wird,bleiben hiervon unberührt.

 

Als Gerichtsstand wird D-46395 Bocholt/NRW vereinbart.

Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages/der AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen bestimmungen unberührt.Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen,die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahe kommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeitendes Vertrages/der AGB ist Bocholt/NRW. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung ,dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche,die dem wirtschaftlichen Vertragszweck der unwirksamen Bestimmung gleich steht oder am nächsten kommt.

 

Stand 01.01.2012  Mit sofortiger Wirkung

Handelsagentur und Dienstleistungen Thomas Nieuwenhuis/D-46419 Isselburg

(Fachbereich A3-Kraftfahrerdienstleistungen)


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